Kristina Schröder: “Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
sexueller Gewalt ist oberstes Gebot”
Kabinett beschließt Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Das Bundeskabinett hat heute (Dienstag) den von der Bundes-ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung beschlossen.
“Die schrecklichen Missbrauchsfälle in Institutionen und in Familien
zeigen: Wir müssen unsere Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen noch weiter steigern”, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. “Der Aktionsplan 2011 bringt uns ein wichtiges Stück näher an das Ziel, Kindern eine sichere, von Vertrauen und Schutz
geprägte Umgebung zu schaffen, in der sie unbeschwert aufwachsen
können.”
In diesem Sinne soll mit dem Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung das Engagement nochmals intensiviert werden. Der Aktionsplan 2011 entwickelt wichtige Ansätze zum Schutz von Mädchen und Jungen weiter und führt bereits erprobte Ansätze in
einem Gesamtkonzept zusammen. Dabei werden unter anderem Empfehlungen umgesetzt, die in den vergangenen Jahren auf internationaler wie auf nationaler Ebene erarbeitet wurden – insbesondere durch den “Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch” und die “Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen
Kindesmissbrauchs”, Bundesministerin a. D. Christine Bergmann.
Der Aktionsplan nimmt auf sieben Handlungsfelder Bezug:
* Prävention
* Intervention
* Digitale Kommunikationsnetze
* Handel mit Kindern zum Zweck sexueller Ausbeutung
* Tourismus
* Wissen und Forschung
* Internationale Zusammenarbeit
Ein wichtiger Schwerpunkt sind die Vorhaben zur Vorbeugung und
Verhinderung sexueller Gewalt. Hierbei sollen Fachkräfte durch eine bundesweite Fortbildungsoffensive umfassend informiert, Eltern noch weiter sensibilisiert sowie Kinder und Jugendliche gezielt gegen Gefahren gestärkt werden.
Darüber hinaus gilt ein besonderes Augenmerk der kontinuierlichen
Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.
Hier nimmt das im März vom Bundeskabinett beschlossene Bundeskinderschutzgesetz entscheidende Weichenstellungen vor, indem es Standards zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen setzt. Dazu gehört das erweiterte
Führungszeugnis für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Jugendhilfe. Das Bundeskinderschutzgesetz soll im Januar 2012 in Kraft treten.
Die Inhalte und Maßnahmen des Aktionsplans 2011 wurden in enger
Zusammenarbeit mit Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und unter aktiver Einbindung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll im Rahmen eines Monitoring-Verfahrens kontinuierlich prüfen, inwieweit die gesetzten Ziele realisiert werden. Für Bundesfamilienministerin Schröder betont
deshalb: “Die praktische Umsetzung des Aktionsplans ist eine
gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Nur wenn alle Bevölkerungsgruppen – Eltern, Experten, Medien,Wirtschaft und Zivilgesellschaft – mithelfen, können Mädchen und Jungen vor
sexueller Gewalt wirksam geschützt werden und Betroffene die
Unterstützung erhalten, die sie benötigen.”
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmfsfj.de
<http://www.bmfsfj.de>.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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